Neubau oder neues Dach? Dann gehört in Hamburg in der Regel eine Solaranlage dazu. Wir erklären, was gilt und wie Sie die Pflicht ohne Aufwand erfüllen.

Pflicht für Solardächer
Das Wichtigste vorab
Das gilt in Hamburg
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz verlangt Solaranlagen auf Dächern von Neubauten, deren Bau seit 2023 begonnen hat. Seit 2025 gilt die Pflicht auch für bestehende Gebäude, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Die Anlage muss einen festgelegten Mindestanteil der Dachfläche nutzen.
Wer betroffen ist
Neubau und neues Dach
Betroffen sind Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen, also auch Hallen, Bürogebäude und Mehrfamilienhäuser. Entscheidend ist der Baubeginn beim Neubau oder die vollständige Erneuerung der Dachhaut im Bestand. Reine Reparaturen einzelner Dachteile lösen die Pflicht nicht aus.
Chance statt Pflicht
Aus der Pflicht Nutzen machen
Eine Solaranlage ist mehr als eine Vorgabe. Der Strom senkt Ihre Energiekosten, versorgt Wärmepumpe und Ladepunkte und kann in Wohnanlagen als Mieterstrom an die Bewohner gehen. Wer die Anlage von Anfang an mitplant, spart doppelte Gerüste und doppelte Termine.

Ausnahmen
Wann die Pflicht entfällt
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa wenn die Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben wie dem Denkmalschutz widerspricht. Ob eine Ausnahme greift, wird im Einzelfall geprüft. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung.
So gehen Sie vor
In vier Schritten erfüllt
01
Prüfen
Fällt Ihr Vorhaben unter die Pflicht?
02
Planen
Dachfläche, Statik und Ertrag bewerten.
03
Bauen
Montage zusammen mit den Dacharbeiten.
04
Nachweisen
Unterlagen für die Behörde bereitstellen.
Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird
Weiterlesen
Mehr aus dem Ratgeber
Pflicht einfach erfüllen
Wir prüfen Ihr Vorhaben und planen die Anlage passend zu Ihren Dacharbeiten.
