Für viele Parkplätze gelten heute Vorgaben zur Ladeinfrastruktur. Wir zeigen, was für Ihr Gebäude gilt und wie Sie es sinnvoll umsetzen.

Pflicht zu Ladepunkten
Das Wichtigste vorab
Das Wichtigste in Kürze
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, regelt Leitungen und Ladepunkte an Stellplätzen. Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen seit 2025 mindestens einen Ladepunkt. Bei Neubauten und größeren Renovierungen gelten zusätzliche Vorgaben.
Überblick
Was wann gilt
Bestand
Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen mindestens einen Ladepunkt.
Neubau
Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen brauchen Leitungen an jedem Stellplatz. Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen an jedem dritten plus einen Ladepunkt.
Renovierung
Bei größeren Renovierungen mit mehr als 10 Stellplätzen gelten ähnliche Vorgaben wie beim Neubau.
Begriffe
Leitung oder Ladepunkt?
Leitungsinfrastruktur bedeutet, dass Schutzrohre und Kabelwege vorbereitet sind, damit später ohne großen Aufwand Ladepunkte nachgerüstet werden können. Ein Ladepunkt ist dagegen die fertige Lademöglichkeit, etwa eine Wallbox oder Ladesäule.
Mehr als Pflicht
Gleich richtig planen
Wer ohnehin Leitungen legt, sollte an morgen denken. Mit einem dynamischen Lastmanagement laden viele Fahrzeuge gleichzeitig, ohne dass der Netzanschluss vergrößert werden muss. Kommt der Strom aus der eigenen Solaranlage, sinken die Kosten je Ladevorgang. Kabelgräben und Fundamente übernimmt unser Garten- und Landschaftsbau.

Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird
Weiterlesen
Mehr aus dem Ratgeber
Ladepunkte richtig planen
Wir prüfen, was für Ihr Gebäude gilt, und planen eine Lösung, die mitwächst.
